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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Handwerksbereich
der Firma Bauluxbauservice

Lukasz Baszura
Turower Str. 41
03048 Cottbus
info@bauluxbauservice.de
Mobil: 015236375654


§ 1 Grundlage

Grundlage für den Vertragsabschluss bilden die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer neuesten Fassung und die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und geltenden baupolizeilichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgestaltung

Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam.

Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages zunächst eine gütliche Einigung anzustreben ist. Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung

§ 3 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise halten wir uns 6 Kalenderwochen gebunden. Bei Bestellung bzw. Schriftwechsel ist unsere Angebotsnummer anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebote und alle damit verbundenen von uns erstellten Unterlagen und Angaben bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht von uns selbst erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.

§ 4 Lieferungen/Leistungen

Ein Fertigstellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist.
Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde, ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.

Der Auftraggeber/Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Angemessene Nachfrist sind 4 Wochen.
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften werden von unserer Firma gestellt.
Bei der Berechnung des Auftrags nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir diesen über die Fertigstellung informieren.

§ 5 Preise

Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens/Bauabschnitts nach 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Bauvorhaben werden Abschlagszahlungen vereinbart.

Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Vor Stellung der Schlussrechnung sind wir berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern.

Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen, Schlussrechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt.
Rechnungen werden zweifach, weitere Unterlagen einfach eingereicht.  Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig.

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber gesteht uns ausdrücklich ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von über 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Kunden voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der weiteren Einholung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehender Zahlungseinstellung, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Dies entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt, und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Teile bleiben bis zur Bezahlung der Rechnung und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Auftragsnehmer/Kunde sind wir zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetreten Forderungen. Bei einem Scheck erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

§ 8 Ausführung ,Gewährleistung und Haftung

Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei nach dem aktuellen Stand der Technik geleistet. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Aufforderung innerhalb von 10 Werktagen die erbrachte Leistung abzunehmen.

Wir verpflichten uns, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf durch uns verursachte vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

Eine Gewährleistungssicherheit darf durch den Auftraggeber nur dann einbehalten werden, wenn dieses beim Vertragsabschluß schriftlich vereinbart wurde. Der Sicherheitseinbehalt kann von uns durch eine entsprechende Bürgschaft abgelöst werden.

Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben bzw. eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Farbennummer usw.) bzw. aus falschen Weiterverarbeitungen ergeben.

Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Besteller nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden. Materialrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Verbrauchers. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Januar 2019
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